Warum ein Versicherungsmakler?

  • WELCHE VORTEILE HABE ICH DURCH EINEN  VERSICHERUNGSMAKLER?

Für viele Menschen gibt es bestimmt schönere Dinge, als eine Versicherung zu suchen, diese für sich zu bewerten und abzuschließen. Sehr viele Fachbegriffe, Kleingedrucktes und Zahlen – am Ende bezahlt man Geld, ohne etwas in der Hand halten zu können. Der Kauf eines neuen Kleidungsstückes oder ein Handy macht da sicherlich mehr Spaß.

Die meisten Menschen möchten das Thema "Versicherungen" schnell und einfach abhandeln und dies im besten Fall für wenig Beitrag. Hierzu sind vielen folgende Punkte wichtig:

  • Welche Versicherung ist die bestmöglichste für  mich?  
  • Welchen Versicherungsschutz benötige ich  überhaupt?

Der erste Punkt kann nicht ohne den zweiten Punkt beantwortet werden. Und hier kann ich als Versicherungsmakler Ihnen helfen, ermittle, welche Versicherung passt und idealerweise auch die günstigste mit den besten Leistungen für Sie wäre.

Klingt gut, aber wo ist der Haken an der Sache? Wie können Sie wissen, dass ich wirklich objektiv arbeite und für Sie, als Kunden, das Beste heraushole und nicht in die eigene Tasche wirtschafte?

  • DER VERSICHERUNGSMAKLER, FÜR WEN ARBEITET  ER EIGENTLICH?

Ich, als freier Versicherungsmakler bin nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern arbeite in Ihrem Auftrag, also im Auftrag meiner Versicherungsnehmer! Dies bedeutet für Sie, ich werde immer so handeln, dass für Sie, als Versicherungsnehmer, zum Schluss auch das Beste herauskommt.

Versicherungsmakler gelten nach dem deutschen Handelsrecht als Kaufleute. Ihre Rechte und Pflichten sind durch den miteinander abgeschlossenen Maklervertrag geregelt und finden sich unter anderem im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) wieder. 

Unabhängige Versicherungsmakler kennen den Versicherungsmarkt sehr gut, können dadurch Leistungsvergleiche unterschiedlicher Gesellschaften erstellen und den Kunden zukommen lassen, somit aufzeigen, was im jeweiligen Bereich die bestmögliche Absicherung wäre.

  • VERSICHERUNGSMAKLER -  VERSICHERUNGSVERTRETER, WO BESTEHT DA DER UNTERSCHIED?

Der Versicherungsvertreter arbeitet für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft oder einer Versicherungsgruppe und vertritt somit nur deren Interessen. Daher berät er auch nur und ausschließlich in Hinblick auf die Produkte der Gesellschaft, für welche er tätig ist. Versicherungsvertreter werden auch oft als Ausschließlichkeitsvermittler bezeichnet.

Unterschiede zwischen Versicherungsmakler und Vertreter kurzgefasst:

Versicherungsmakler: 

- arbeitet für den Kunden

- bietet dem Kunden eine Vielzahl an Versicherungsangeboten unterschiedlicher Gesellschaften

Versicherungsvertreter:

- arbeitet für die Gesellschaft bzw. Versicherungsgruppe

- berät den Kunden dementsprechend nur über Versicherungsangeboten der jeweiligen Gesellschaft, für welche er tätig ist

  • WIE VERDIENT EIN VERSICHERUNGSMAKLER SEIN  GELD?

Vermittelt ein Versicherungsmakler Ihnen eine Versicherung, erhält dieser von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft eine Provision (auch Courtage genannt). Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus dem Vermittlungsentgelt und dem Betreuungsentgelt. Mit dem Vermittlungsentgelt wird dem Versicherungsmakler als Vermittlung der Abschluss der Versicherung, mit dem Betreuungsentgelt (auch Bestandspflege genannt), die Verwaltung/Betreuung dieser Versicherung vergütet. Die Höhe der Provision ist nur leicht unterschiedlich zwischen den Versicherungsgesellschaften, bewegt sich jedoch vorwiegend in einer ähnlichen Größenordnung. Daher haben Versicherungsmakler, welche eigene Interessen verfolgen (also auf höchstmögliche Provision aus sind), nicht besonders viel davon. Diese Unterschiede sind überschaubar.

  • WERDEN SIE ALS KUNDE AUCH WIRKLICH  OBJEKTIV BERATEN?

Eine ganz wichtige Grundlage zwischen mir, als Ihren Versicherungsmakler und Ihnen als meinen Kunden, sollte Vertrauen sein. Neben meiner moralischen Verpflichtung, ausschließlich das Beste für Sie als meinen Kunden anzustreben, gibt es zudem auch gesetzliche Regelungen, welche mich, als Versicherungsmakler zu einem guten Kundenservice verpflichten. Dazu gehört z.B. die Vorgabe, dass ich, als unabhängiger Versicherungsvermittler Ihnen (Kunden) eine hinreichenden Anzahl an Angeboten vorlegen muss. Zudem muss ich meine ausgesprochene Empfehlung Ihnen gegenüber fachlich begründen. Bei einer fahrlässigen Falschberatung hat der Kunde das Recht mich (den Versicherungsmakler) schadensersatzpflichtig zu machen.

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